Kann ich das alles bezahlen?
Was bezahlt eigentlich die Pflegekasse?
Wie bekommt man eine Pflegestufe?
Zunächst ist es notwendig den genauen Hilfebedarf festzustellen.
Das ist für jemand, der ungeübt ist im Umgang mit Pflegebedürftigen nicht leicht. Daher kommen wir gerne bereits ins Krankenhaus/die Reha- Klinik/den Kurzzeitpflegeaufenthalt und lernen Ihren Angehörigen uns dessen kommende Einschränkungen und Probleme kennen. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie sich später für die Unterstützung durch einen Pflegedienst entscheiden.
Unsere Beratung bezieht sich auf alle anfallenden Fragen der Versorgung zu Hause. Der erste Kontakt entsteht bereits während des stationären Aufenthalts.
Anschließend treffen wir uns bei Ihnen vor Ort, um möglichst alle Eventualitäten zu erfassen und Sie vor bösen Überraschungen zu schützen.
Die Beratung ist kostenfrei - sie ist eine Zusatzleistung Ihrer Kranken- / Pflegekasse und im Gesetz verankert (§45 SGB XI). Daher gilt dies für Versicherte ALLER Krankenkassen.
Die Pflegekasse "bezuschusst Ihren Hilfebedarf. Sie ist in drei Stufen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einteilen gegliedert. Durch die individuell stark abweichenden Erfordernisse an den täglichen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen kann es vorkommen, dass Sie Kosten selbst tragen müssen oder evtl. sogar einen Überschuss ausbezahlt bekommen.
Auch hier ist eine professionelle Beratung vor Ort durch den geschulten
Pflegeberater eigentlich unumgänglich, damit Sie nicht
unvorbereitet in den Dschungel von Notwendigkeiten und Angeboten stürzen.
Die Pflegestufe bekommt der Hilfebedürftige, indem er sie bei seiner Kranken- / Pflegekasse beantragt.
Dies sollte so früh wie möglich geschehen, da nach einer positiven Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) die Leistung ab Antragstellung erbracht wird.
Ein kurzer Anruf bei Ihrem Krankenversicherer genügt. Im Download Bereich können Sie den Antrag auch herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an Ihre Krankenkasse schicken.
Nach einigen Wochen wird ( nach schriftlicher Benachrichtigung) ein Prüfer
des Medizinischen Diensts bei ihnen vor Ort einen Einstufungsbesuch vornehmen.
In einigen Fällen erfolgen die Einstufungen auch per Aktenlage (Akten
= ärztliche Diagnosen, Entlassungsberichte aus Krankenhäusern
und Reha-Kliniken, Berichtblätter des Pflegedienstes usw.) Wir beraten
Sie auch hierbei im Vorfeld, damit Sie keinen unangenehmen Überraschungen
ausgesetzt werden.

Details zu den Themen im Downloadbereich:
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